Praktikerhandbuch „Wettbewerbsrecht für Versicherungsvermittler“ (Neuauflage)

Kunden erfolgreich gewinnen, rechtliche Fallstricke vermeiden

Die rechtlichen Vorgaben, die für die Versicherungsvermittlung gelten, finden sich im Bundesdatenschutzgesetz, BGB, GWB, in der Gewerbeordnung und im HGB bis hin zum Strafgesetzbuch, TKG, TMG, UWG und VAG oder in der VersVermV und im VVG.

Einhalten kann all diese Regeln nur derjenige, der sie kennt. Doch welcher Vermittler hat die Zeit und Muße, sich durch die einzelnen genannten Gesetzeswerke zu arbeiten? Hilfe finden Vertriebler in diesem Praktikerhandbuch, das die Richtlinien, die durch das Wettbewerbsrecht formuliert werden, anschaulich und informativ zusammenfasst.

Behandelt werden alle wesentlichen Aspekte, die in der Vermittlerpraxis vorkommen. Darunter Telefon- und E-Mail-Werbung, Anzeigengestaltung und Kundenansprache, Social Media und Internetpräsenz, vergleichende Werbung, Kündigungshilfe, Wechsel eines Vertreters zu einem anderen Versicherer, Wettbewerbsverbot sowie die Themen Kundendaten und Datenschutz.

Zielgruppe des Buches sind Versicherungsvertreter und -makler, die eine Anleitung und praktische Tipps für ihren Berufsalltag suchen. Die Publikation richtet sich ebenso an Führungskräfte in den Vertriebseinheiten von Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-Unternehmen, die sich kompakt über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versicherungsvermittlung informieren wollen.

Der Autor Björn Fleck ist Jurist mit zweitem Staatsexamen und bei einer Versicherungsgesellschaft in Hannover tätig.

Inhaltsverzeichnis und Einleitung

Versionen und Preise

Das Praktikerhandbuch „Wettbewerbsrecht für Versicherungsvermittler“ ist im Juli 2015 in zweiter, überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. Es hat 236 Seiten im Format DIN A5 und wird angeboten als:

  • (nicht druckbares) E-Book, ISBN 978-3-938226-43-8, für 17,89 Euro im PDF-Format per E-Mail-Versand.

Das Nutzungsrecht für E-Books gilt exklusiv für den Käufer. Das Recht, das E-Book ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder Ausdrucke seines Inhalts anzufertigen und weiterzugeben, kann auf Anfrage zusätzlich erworben werden.

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