Finanzamt moniert 240.000 Euro für Betriebsfest

Büro & Organisation
Bild: PixabayCC0

19.1.2018 (€) - Wenn es um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für betriebliche Veranstaltungen geht, zeigen sich manche Finanzämter kleinlich. So auch in einem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall.


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