Anspruchsgrundlage!

7.1.2020 – Auch mir erschließt es sich nicht, wie es zu solch einem Prozess kommen konnte. Entweder der Geschädigte hatte eine Rechtsschutz-Versicherung – dann hätte schon der Versicherer bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten negieren können (Anspruchsgrundlage!).

Oder der Geschädigte hat den Prozess selbst finanziert. Dann hätte man sich aber bei einem erstinstanzlichen Prozesskostenrisiko von rund 6.000 Euro (Streitwert 61.000 Euro abzüglich 42.000 Euro) vorher ein wenig schlaumachen sollen. So bleibt es bei einer unnötigen Beschäftigung deutscher Gerichte.

Enrico Wonneberg

enni.wonn@gmx.de

zum Artikel: „Brandopfer geht leer aus, Vermieter muss nicht zahlen”.

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