Leserbrief
Bei grober Fahrlässigkeit greifen nur wenige Angebote
19.10.2020 Im Artikel wird auf grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf Sicherheitsvorschriften abgestellt. Die meisten Gesellschaften versichern den Verzicht auf diesen Leistungspunkt (wohl auch nicht grundlos), die grobe Fahrlässigkeit aber nicht.
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Und wenn die grobe Fahrlässigkeit doch versichert ist, dann nur bis 2.500 Euro oder bis zu dieser Schadenhöhe. Meines Wissens greifen hier nur wenige Sonderkonzepte bis zur Versicherungssumme (zum Beispiel BSG-Basler).
Richard Rahl
zum Leserbrief: „Anderer Aspekt wäre interessant”.