Frühere Leistungsgrade wieder einführen

13.8.2019 – Ich finde den Artikel sehr interessant. Wenn ich aber die Zahl von 55,6 Prozent bei den Ablehnungsgründen wegen nicht erreichen des BU-Grades sehe, wünsche ich mir die früheren Regelungen von 1/3 zu 2/3 oder 25 bis 75 Prozent BU-Grad wieder zurück.

Wenn ich mir vorstelle, dass heute jemand 40 Prozent berufsunfähig ist, sein Leben sich ändert, sollte es möglich sein, wenigstens eine 40-prozentige BU-Leistung zu erhalten. Solche Leistungsablehnungen haben eben auf BU-Abschlüsse eine große Wirkung. Warum werden nicht wieder die unteren Leistungsgrade eingeführt?

Michael Buko

buko@ubv-finanz.de

zum Artikel: „BU-Schadenregulierung im Praxistest”.

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