Geringere Garantie könnte auch anders genutzt werden

17.5.2021 – Ja, das ist ein sehr guter Gedanke: „Es ist zudem überhaupt nicht gesichert, dass frei werdendes Risikobudget einer verringerten Garantie auch zur Erzeugung einer Überrendite genutzt wird.”

Die geringere Garantie könnte ja – wie richtig erkannt – etwa auch dazu genutzt werden, statt chancenreicher und riskanter zu investieren, lediglich die Solvabilitätsanforderungen zu senken und damit die Solvabiltäts-Bedeckungsquote zu erhöhen.

Jedenfalls hätten doch viele Versicherer, die heute schon mit ihrer hohen Solvabilitäts-Bedeckungsquote werben, doch auch schon die Möglichkeit, zu Gunsten ihrer Versicherten chancen- und risikoreicher zu investieren, bei dann entsprechend geringerer Überdeckung der dann erhöht erforderlichen Solvabiltät nach Solvency II. Aber machen das Versicherer?

Wenn aufgrund der Mieterbeschwerde wegen maroder Installation und schimmelnden Wänden der Vermieter mit dem Lamborghini vorfährt und erklärt, wie er bei zehn oder 20 Prozent höherer Miete auch zu entsprechenden Instandhaltungsmaßnahmen besser in der Lage wäre, kann dies mit einer allgemeinen Stellungnahme des Haus- und Grundbesitzervereins durchaus ähnlich überzeugend klingen.

Das Vertrauen wird aber doch stark strapaziert, wenn der Mieter glauben soll, dass der Vermieter die Mehreinnahmen dann auch dafür nutzt, wozu er sie theoretisch nun nutzen könnte, statt 80 Prozent für einen weiteren Sportwagen und 20 Prozent für Anwälte und Berater, die sich dann effizient mit Beschwerden der Mieter befassen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Was das für die zweite Halbzeit bedeutet, wird nicht beleuchtet”.

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