Nicht sensible, unverfängliche Daten melden
11.9.2019 – Ein neuer Denkansatz könnte aber das Melden von nicht sensiblen und unverfänglichen Daten an den Versicherer sein.
Versicherte, die mit einer Patientenverfügung freiwillig Versicherungs-Leistungen ausschließen, die in der Geriatrie und Altenpflege anfallen, könnten in den Genuss von Prämienreduktionen in den Sparten Kranken- und Pflegeversicherung gelangen, wenn sie das Überprüfen und Aktualisieren ihrer Patientenverfügung vor dem Erneuern über eine App an den Versicherer melden.
Dr. Wilhelm Margula
zum Leserbrief: „Europäischer Markt ist mit Amerika nicht vergleichbar”.