Ohne Touchscreen geht meist nichts mehr

4.8.2020 – Hier sieht man mal wieder, wie realitätsfremd unsere Rechtsprechung manchmal ist. Wer heute in ein aktuelles Fahrzeug ab der oberen Mittelklasse aufwärts schaut, stellt fest, dass man die Fahrzeuge oftmals ohne Touchscreen kaum noch vernünftig bedienen kann.

Also entweder passe ich die Rechtsprechung der technologischen Entwicklung an und berücksichtige, dass in manchen Fahrzeugen essenzielle Bedienelemente nicht mehr manuell und haptisch vorhanden sind (ob das gut oder schlecht ist, sei dahingestellt), sondern elektronisch beziehungsweise per Touchscreen, oder ich untersage gänzlich die Zulassung solcher Elemente.

Der geschilderte Vorfall kann auch genauso mit einem Fahrzeug mit manuellen Bedienelementen passieren, mit denen man noch nicht vertraut ist. Hier wünsche ich mir eine differenziertere Betrachtung des Vorfalls.

Florian Komarek

komalainen@gmx.de

zum Artikel: „Geldbuße wegen Nutzung eines verbauten Auto-Bildschirms?”.

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