So sieht Selbstständigkeit aus

1.4.2020 – Das Gerichtsurteil ist völlig korrekt. Noch vor Kurzem habe ich ein alteingesessenes Friseurgeschäft aufgesucht, dessen Inhaber sich auf eine Nachfolge vorbereitet. Folgende Lösung wurde gefunden: Eine Friseurmeisterin hat einen Mietvertrag über drei Tage, ihre eigenen Kunden und hat (auch steuerlich) ihr eigenes Abrechnungssystem. Lediglich die Einrichtung wird anteilig von beiden zeitanteilig genutzt.

Es ist vorgesehen, das die Friseurmeisterin in absehbarer Zeit die Nachfolge antritt. Die Physiotherapeutin hingegen wurde zweifelsfrei als Scheinselbstständige eingestellt.

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Artikel: „Arbeitnehmer oder Freiberufler? Worauf es ankommt”.

Diese Seite empfehlen