Unbenannten Gefahren mitversichern

26.11.2021 – Lösungsvorschlag: Mitversicherung der „unbenannten Gefahren” (sofern darin nicht o.g. Situation ausdrücklich ausgeschlossen wird – also die Bedingungen prüfen ...).

Somit könnten zukünftig viele Vermittler die bestehenden Gebäudeversicherungen optimieren und Neueindeckungen optimal gestalten und damit ihr Haftungsrisiko deutlich begrenzen.

Heinz-Jürgen Busch

busch@b-up.de

zum Artikel: „Kein Überschwemmungsschaden? Wenn starker Regen den Keller flutet”.

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