Versicherer muss dafür mehr Solvabilitätsmittel bereitstellen

17.5.2021 – Bereits der Anbieter Vokswohl Bund widerlegt, dass die Reduktion des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent zur Folge hat, dass sich bei klassischen Riester-Produkten die endfällige Beitragsgarantie für keine Laufzeit mehr darstellen lässt. Denn dessen Aktuare haben laut ihrem Vorstand erklärt, dass dies ab 2022 durchaus – wenn auch erschwert – machbar sei. Und der Vorstand hat in einem Interview bestätigt, dass er die Riester-Rente mit Beitragsgarantie auch ab 2022 weiter anbieten wird.

Auch den Automatismus zwischen Höhe der Garantien und zur chancenreicheren Kapitalanlage eingehbaren Risiken gibt es so nicht. Vielmehr führen mehr eingegangene Risiken am Kapitalmarkt bei Beitragsgarantie zunächst einmal schlicht dazu, dass der Versicherer dafür mehr Solvabilitätsmittel gemäß Solvency II bereitstellen muss. Dies wiederum kann dann dazu führen, dass er auf diese höheren Eigenmittel relativ weniger Gewinn für seine Aktionäre erwirtschaftet.

Versicherer, denen das Angebot einer attraktiveren chancenreicheren Riester-Rente mit voller Beitragsgarantie dieser Einsatz nicht wert ist, werden dann auf ein Riester-Angebot verzichten wollen. Wenn es ihnen nicht gelingt, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass nicht sie selbst mehr für die Garantien bei ertragsreicherer Kapitalanlage haftendes Eigenkapital für die Riester-Rente stellen sollten. Sondern der Riester-Kunde selbst durch geringere Garantien für dies haften soll. Was dann auch mehr Versicherern eine hohe Kostendeckung erleichtert.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Hohe Garantien gehen zulasten der Interessen der Kunden”.

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