Die treuhänderische Sachwalterstellung hat nichts mit Unabhängigkeit zu tun

20.11.2025 – Die Aufregung der Verbände und Versicherungsmakler ist verständlich. In ihrer Beurteilung sind sie jedoch nicht unabhängig, weil Betroffene.

Die treuhänderische Sachwalterstellung hat nichts mit Unabhängigkeit zu tun, sondern ist eine zu erfüllende Pflicht gegenüber dem Kunden. Viele Versicherungsmakler haben exklusive Wordings mit Versicherern, die nur sie vertreiben dürfen. Und auch aktiv vertreiben.

Kündigt der Kunde den Maklervertrag, entfallen die guten Bedingungen. Wo ist da die Unabhängigkeit? Welche Rolle spielen die Maklerpools bei der (Un)abhängigkeit?

Aber: Die Maklerklausel ist der beste Beweis für die enge Verbindung von Versicherungsmakler zu Versicherer. Der Versicherungsmakler bekommt Pflichten vom Versicherer auferlegt und gerät in das Lager des Versicherers. Das ist unter anderem das Doppelrechtsverhältnis des Versicherungsmaklers.

Alle Versicherungsmakler haben die Möglichkeit, bei geweblichen Kunden auf die Courtage zu verzichten und statt dessen auf Honorarbasis tätig zu sein. Aber nein, das bringt geringere Einnahmen, weshalb Honorare nur dort vorzufinden sind, wo die Kunden explizit danach gefragt haben. Soviel zu den finanziellen Interessen!

Unabhängig ist allein der Versicherungsberater. Dem gesetzlich jedwede Vergütung vonseiten der Versicherungswirtschaft verboten ist.

Rüdiger Falken

r.falken@falken-kollegen.de

zum Artikel: „Streit um Unabhängigkeit: Verbände und Makler reagieren auf umstrittenes OLG-Urteil”.

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