Entgeltumwandlung wird zu einer Geldvernichtung gemacht

7.10.2025 – Bei vollständiger Aufklärung über die Entgeltumwandlung – ja, auch mit ihren Nachteilen, zum Beispiel bei den Leistungsminderungen der Sozialversicherung – wird kein Arbeitnehmer die bAV abschließen, wenn der Arbeitgeber nicht mindestens 50 Prozent dazu beiträgt. Denn nicht nur die nachgelagerte Besteuerung, unsichere Rendite und die volle Verbeitragung machen neben den Leistungskürzungen der Sozialversicherungen die bAV mit Entgeltumwandlung zu einer Geldvernichtung!

Rüdiger Falken

r.falken@falken-kollegen.de

zum Leserbrief: „Womöglich wird über die Entgeltumwandlung absichtlich nicht aufgeklärt”.

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