Merkmal trifft nicht zwangsläufig auch auf den Unfallfahrer zu

6.1.2026 – Die Überschrift „Sind Immobilienbesitzer wirklich die besseren Autofahrer?” ist meines Erachtens nicht ganz korrekt. Die Immobilienbesitzer sind doch nur als Versicherungsnehmer erfasst.

Das Merkmal muss aber nicht zwangsläufig auch auf den (unfallverursachenden) Fahrer zutreffen. Vielleicht verursachen Immobilienbesitzer nur dann einen Unfall, wenn sie in einem Firmenwagen unterwegs sind.

Erwin Daffner

ldaffner@gmx.de

zum Artikel: „Sind Immobilienbesitzer wirklich die besseren Autofahrer?”.

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