15.10.2025 – Wenn ein Staat das Vermögen schon x-fach versteuert hat, ist es in keiner Konstellation „gerecht”, die Erben erneut zu schröpfen.
Unternehmer, ob Klein- oder Mittelstand, tragen nicht nur persönliche und finanzielle Risiken, die der durchschnittliche Arbeitnehmer nicht eingehen würde, sondern sorgen für Arbeitsplätze und den daraus erwachsenden Wohlstand. Genau darauf stellen die existierenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen ab.
Die aktive Steuerlast eines Unternehmers bedient gleich mehrere Töpfe: Einkommens- , Gewerbe-, Kapitalertragssteuer. Die Statistik weist nach, dass circa 20 Prozent der Steuerzahler in Deutschland 80 Prozent des Steueraufkommens liefern. Darf es also noch ein bißchen mehr sein?
Nicht jedes kinderlose Paar hat sich diesen Zustand ausgesucht. Egal, ob gewollt oder ungewollt kinderlos, diese Menschen erhalten kein Kindergeld, keinen Kinderfreibetrag und zahlen somit mehr Steuern.
Die Neid-Debatte ist immer wieder dann auf der Tagesordnung, wenn (insbesondere der linken) Politik das Geld ausgeht für noch mehr Staat, noch mehr Dirigismus. Und auf der Suche nach neuen Einnahmequellen, versteuert man das Vermögen via Erbschaftsteuer dann noch einmal. Nein Danke!
Kerstin Schloßmacher
nachlassberatung2012@gmail.com
zum Artikel: „So viele Steuern haben Großerben und Beschenkte 2024 (nicht) gezahlt”.



