15.7.2025 – Erwin Daffner hat dies in seiner Stellungnahme schon richtig beschrieben, § 95 VVG allerdings leider unvollständig zitiert. Erst im weiteren Verlauf des Gesetztestextes wird der wesentliche Unterschied zwischen Vertreter (tätig im Auftrag von Versicherer oder Vertrieb) und Makler (tätig im Auftrag des Kunden) sehr deutlich klargestellt. Wenn man dies dann so erkennt, ist es doch auch kein Problem, als Vermittler für den Kunden betrachtet zu werden.
Reinhard Durchholz
zum: Leserbrief Makler wird immer als Vermittler angesehen



