8.10.2025 – „Dabei garantiere der Wettbewerb zwischen GKV und PKV das hohe Versorgungsniveau in Deutschland.” Da spricht der PKV-Verband ein Problem an, das echte Einsparreformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhindert.
Der PKV-Verband fordert, dass die Versicherungspflichtgrenze „wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze gesenkt werde – im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher und des Wettbewerbs“. Wenn nun indes die Leistungen in der GKV eingeschränkt werden müssen, um die Beitragssätze zu reduzieren, laufen der GKV die freiwillig Versicherten davon, weil sie in der Wettbewerbsfähigkeit verliert. Nur die Pflichtversicherten können nicht in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Aus Sicht der Reduktion von Sozialleistungen zur Erzielung geringerer Sozialbeiträge und damit einer Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft ist der Wettbewerb zwischen GKV und PKV schädlich, weil er in der GKV ein hohes Versorgungsniveau forciert. Wahlfreiheit, die als Folge von Wettbewerb ein unnötig hohes Versorgungsniveau „garantiert”, ist aus dieser Sicht volkswirtschaftlich nicht zielführend.
Um Leistungseinschränkungen in der GKV anzugehen, muss vorab sichergestellt werden, dass möglichst viele zwangsweise in der GKV versichert bleiben – ohne Wahlfreiheit. Der Wettbewerb zumal im Hinblick auf das Leistungsniveau mit der PKV kann da nicht anzustreben sein. Sonst würden die Sozialleistungen unbezahlbar und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft schweren Schaden nehmen.
Peter Schramm
zum Artikel: „Beitragsbemessungsgrenzen steigen auch 2026 auf breiter Front”.



