Leistung weg: Wenn ein Arbeitsloser im Urlaub erkrankt

Markt & Politik
Bild: Pixabay CC0

15.8.2019 (€) - Ein Erwerbsloser war mit Genehmigung der Arbeitsagentur ins Ausland gefahren, um Urlaub zu machen. Als er dort erkrankte und seinen Aufenthalt verlängern musste, sollten ihm bis zu seiner Rückkehr keine Leistungen mehr gezahlt werden.


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