5.12.2025 – Bei einer medial viel beachteten Abstimmung hat es Kanzler Merz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD geschafft, die Koalitionspläne zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge durch das Parlament zu bringen. Der angekündigte Umbau der staatlich geförderten Privatvorsorge für den Ruhestand ist aber nach wie vor ausgeblieben, kritisieren Vertreter der Vermittlerbranche.
Der Bundestag hat am Freitagmittag über das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung abgestimmt. Mit Spannung wurde beobachtet, ob Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Dieses Ziel hat er mit 318 Ja-Stimmen um zwei übertroffen.
Nach Angaben der Parlamentsverwaltung votierten bei der namentlichen Abstimmung alle Mitglieder der SPD-Fraktion dafür. Aus den Reihen von CDU und CSU gab es auch sieben Nein-Stimmen. Die Linke im Bundestag hat sich wie im Vorfeld medial angekündigt enthalten.
Hierauf war die Koalition nicht angewiesen, wie sich beim Blick auf das detaillierte Stimmergebnis zeigt. Denn die „Junge Gruppe“ der Unionsfraktion war zuvor mit dem Kompromissangebot einer neuen Reformkommission besänftigt worden (VersicherungsJournal 2.12.2025).
Rentenniveau und Mütterrente sorgen für Kritik

- Michael H. Heinz (Bild: BVK)
Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1929) soll unter anderem das Verhältnis der gesetzlichen Rente zum Durchschnittsverdienst bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent stabilisiert werden. Außerdem soll die Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder ausgeweitet werden.
Beide Kernpunkte des Reformplans hatte in dieser Woche der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) stark kritisiert. Denn hiermit schaffe die Regierung bereits vor der neu einzurichtenden Rentenkommission „kostenintensive Fakten“ (1.12.2025).
„Dennoch sind wir froh, dass die Hängepartie und Unsicherheit der letzten Zeit vorbei ist und es neue Impulse in der Rentenpolitik gibt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. So werde die Bedeutung der privaten Altersvorsorge und des Kapitalmarkts für den langfristigen Vermögensaufbau anerkannt.
Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung fördern
„Auch die geplante Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), insbesondere zusätzliche Anreize für Geringverdienende und kleine sowie mittlere Unternehmen, unterstützen wir ausdrücklich“, so Heinz. Zu dem Paket gehört das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (3.9.2025).
Es ergänzt das BRSG von 2018 (2.6.2017) und soll die bAV als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren. Dazu schafft es nach Angaben der Bundesregierung neue Möglichkeiten für nicht tarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen.
Unter anderem sind folgende Reformen vorgesehen (24.7.2025):
- Nicht tarifgebundene Unternehmen können sich an bereits bestehenden Sozialpartnermodellen beteiligen, wenn deren Arbeitnehmer in den Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaft fallen, die das Sozialpartnermodell mitträgt. So sollen auch KMU ihre Betriebsrenten mit reiner Beitragszusage anbieten können.
- Geringverdiener erhalten eine staatliche Förderung derzeit bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 Euro. Diese Einkommensgrenze wird erhöht und dynamisiert, indem sie an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt wird.
- Der Förderbeitrag wird angehoben, so dass Arbeitgeberbeiträge bis zu 1.200 Euro jährlich steuerlich begünstigt werden. Bisher liegt die Grenze bei 960 Euro.
- KMU können Arbeitnehmer leichter auf das Opting-out-Modell verpflichten, wenn der Betriebsrat zustimmt. Bedingung ist, dass der Arbeitgeber sich zu mindestens 20 Prozent an der Betriebsrente beteiligt. So sollen mehr Beschäftigte automatisch an der bAV partizipieren.
- Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit, ihre Betriebsrente künftig auch dann schon zu beziehen, wenn sie eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
- Pensionskassen sollen die eingesammelten Beiträge offensiver anlegen können, um höhere Renditen zu erwirtschaften. Den Lebensversicherern wird diese Option nicht eingeräumt.
BVK sieht große Kritikpunkte bei privater Altersvorsorge
Laut Heinz muss jetzt schleunigst auch die private Altersvorsorge gestärkt werden. Konkret mahnt der von ihm geführte Vermittlerverband in einer aktuellen Mitteilung an, dass die angekündigte unbürokratische Reform der Riester-Rente (1.12.2025) nach wie vor aussteht.
Der Umbau der staatlich geförderten Privatvorsorge für den Ruhestand ist für den BVK aber zentral. Änderungsbedarf bestehe demnach insbesondere beim begrenzten Adressatenkreis der Förderung und den Renditechancen, die durch starre Garantievorgaben begrenzt würden.
An der Diskussion über die Details muss laut Heinz die Vermittlerbranche stärker beteiligt werden. „Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Referentenentwurf zur Stärkung der privaten Altersvorsorge kurzfristig den Verbänden mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf für eine qualifizierte Stellungnahme zur Verfügung gestellt wird.“



