Schmerzhafte Bekanntschaft mit einer Glastür

Markt & Politik
Bild: Pixabay, CC0

27.6.2019 (€) - Ein Kind war am ersten Urlaubstag gegen eine Balkontürscheibe gelaufen und hatte sich dabei verletzt. Unter welchen Voraussetzungen der Reiseveranstalter Schadenersatz und ein Schmerzensgeld zahlen muss, hat der Bundesgerichtshof entschieden.


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