Taxifahrer kam mit Abstreiten der Unfallbeteiligung nicht durch

Markt & Politik
Bild: Pixabay, CC0

6.8.2020 (€) - Kfz-Haftpflichtversicherer muss an einen Geschädigten zahlen, obwohl der eigene Kunde behauptete, an der Kollision gar nicht beteiligt gewesen zu sein. Auch der Versuch, die Ansprüche des Geschädigten vor Gericht kleinzurechnen, schlugen fehlen.


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