Unfallopfer selbst Schuld wegen Nichtbenutzen des Gurts?

Markt & Politik
Bild: Pixabay, CC0

30.10.2019 (€) - Eine unangeschnallt auf der Rückbank eines Autos sitzende Frau war bei einem Unfall schwer verletzt worden. Wegen Mitverschuldens lehnte der Haftpflichtversicherer des Fahrzeughalters ihre Schmerzensgeldforderung weitgehend ab. Das OLG Rostock entschied anders.


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