Auch nach 17 Jahren: Versicherungsbetrüger darf nicht zurück in den Anwaltsberuf

30.10.2025 – Zeit heilt doch nicht alle Wun­den, je­den­falls wenn es um den An­walts­be­ruf geht: Ein Rechts­an­walt, der vor 17 Jah­ren mehr­fach Ver­si­che­run­gen be­tro­gen hatte, darf immer noch nicht wie­der zu­ge­las­sen wer­den. Der BGH be­stä­tig­te: Es fehlt an der Wie­der­gut­ma­chung.

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