Einbruch im Schrebergarten: Was wie eine Wohnung aussieht, ist eine Wohnung

25.11.2025 – Die Klein­gär­tenwelt mag de­tail­liert durch­ge­re­gelt sein, das hat aber nicht un­be­dingt Kon­se­quen­zen für das Straf­recht. Nach einem BGH-Be­schluss war ein Woh­nungs­ein­bruch­dieb­stahl mög­lich, ob­wohl die Klein­gar­ten­ver­ord­nung die Laube nicht als Woh­nung vorgesehen hatte.

WERBUNG
mehr auf C. H. Beck
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen