10.1.2025 – Ein 13-jähriger Junge prallt nach dem Absteigen von einem Drehkarussell gegen ein Schaufenster, das anschließend bricht. Wer haftet für den Schaden? Das Landgericht Frankenthal entschied: Das Kind trifft kein Verschulden. Der Ladenbesitzer bleibt auf dem Schaden sitzen.