Spätere Rentenkürzung rüttelt nicht am Versorgungsausgleich

11.7.2012 – Eine Kürzung der Altersrente bei einer berufständischen Versorgung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme ändert nichts am Versorgungsausgleich eines früheren Ehepartners. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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