11.7.2012 – Eine Kürzung der Altersrente bei einer berufständischen Versorgung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme ändert nichts am Versorgungsausgleich eines früheren Ehepartners. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
11.7.2012 – Eine Kürzung der Altersrente bei einer berufständischen Versorgung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme ändert nichts am Versorgungsausgleich eines früheren Ehepartners. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.