Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen

10.2.2026 – Eine Krankenkasse darf das Zimmer einer Jugendlichen, die ihr Beiträge schuldet, nicht durchsuchen. Das wäre unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte.

WERBUNG
mehr auf Stern
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen