Nach BGH-Urteil: Versicherer LVM legt sich mit eigenen Kunden an

8.8.2013 – Der Münsteraner Versicherer setzt sich zum Nachteil seiner Versicherungskunden über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Korrespondenzpflicht hinweg.

WERBUNG
mehr auf Markt intern
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen