20.9.2013 – Die steuerliche Behandlung von Direktversicherungen nach Paragraf 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) ist ganz einfach – allerdings nur, wenn auf den Zusatzfreibetrag von 1.800 Euro verzichtet wird.
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20.9.2013 – Die steuerliche Behandlung von Direktversicherungen nach Paragraf 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) ist ganz einfach – allerdings nur, wenn auf den Zusatzfreibetrag von 1.800 Euro verzichtet wird.