6.1.2026 – Ein Beratungsfehler aus dem Jahr 2002, ein Schaden im Jahr 2021 und eine Berufshaftpflicht, die nicht zahlen wollte – ein Urteil des OLG München bringt nun Klarheit. Warum die Nachhaftungsfrist den Versicherer in diesem Fall nicht schützt und was das Urteil für Makler bedeutet.



