17.1.2025 – Bei pflegebedürftigen Eltern sind Kinder gegenüber dem Sozialhilfeträger erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 EUR zur Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse verpflichtet.
17.1.2025 – Bei pflegebedürftigen Eltern sind Kinder gegenüber dem Sozialhilfeträger erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 EUR zur Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse verpflichtet.