12.7.2012 – Begriffe in den Versicherungsbedingungen, die in einem Lexikon eindeutig erklärt werden, sind hinreichend transparent, urteilt das OLG Frankfurt am Main.
12.7.2012 – Begriffe in den Versicherungsbedingungen, die in einem Lexikon eindeutig erklärt werden, sind hinreichend transparent, urteilt das OLG Frankfurt am Main.