23.4.2014 – Früher galt: Einmal von der Krankenversicherungs-Pflicht befreit – immer befreit. Doch die Befreiung von der Versicherungspflicht muss keine „Entscheidung fürs Leben“ mehr sein. Das aktuelle Recht verschafft einigen Gestaltungsspielraum.
23.4.2014 – Früher galt: Einmal von der Krankenversicherungs-Pflicht befreit – immer befreit. Doch die Befreiung von der Versicherungspflicht muss keine „Entscheidung fürs Leben“ mehr sein. Das aktuelle Recht verschafft einigen Gestaltungsspielraum.