Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten

3.2.2025 – Frau­en, die ab der 13. Schwan­ger­schafts­wo­che eine Fehl­ge­burt er­lei­den, haben künf­tig An­spruch auf Mut­ter­schutz. Ein ent­spre­chen­des Ge­setz hat der Bun­des­tag am spä­ten Don­ners­tag­abend ein­stim­mig ver­ab­schie­det.

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