Unfall bei geschäftlicher Ski-Auszeit ist kein Arbeitsunfall

23.11.2025 – Der Ge­schäfts­füh­rer eines Un­ter­neh­mens ver­letz­te sich auf einem vier­tä­gi­gen Event, zu dem er von einem Ge­schäfts­part­ner ein­ge­la­den wor­den war, bei einer Ski-Ab­fahrt. Das ist kein Ar­beits­un­fall, sagt das SG Han­no­ver, der Frei­zeit­cha­rak­ter stehe im Vor­der­grund.

WERBUNG
mehr auf C. H. Beck
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen