20.5.2012 – Unter Hinweis auf falsche Angaben der Versicherungsnehmer bei der Vertragsunterzeichnung verweigert der Versicherer die Leistung und kündigt die Gebäudepolice eines Ehepaares aus Sachsen, deren Haus abgebrannt war.
20.5.2012 – Unter Hinweis auf falsche Angaben der Versicherungsnehmer bei der Vertragsunterzeichnung verweigert der Versicherer die Leistung und kündigt die Gebäudepolice eines Ehepaares aus Sachsen, deren Haus abgebrannt war.