17.4.2012 – Wer die Todesfall-Leistung einer Lebensversicherung dem Begünstigten anfechtungssicher vererben möchte, muss das Bezugsrecht einwandfrei festlegen. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt .
17.4.2012 – Wer die Todesfall-Leistung einer Lebensversicherung dem Begünstigten anfechtungssicher vererben möchte, muss das Bezugsrecht einwandfrei festlegen. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt .