15.5.2014 – Wer einen Newsletter zur elektronischen E-Mailwerbung verschickt, ohne dass ihm eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, macht sich strafbar und muss je nach Bundesland mit einem Bußgeld bis zu 250.000 Euro rechnen.
15.5.2014 – Wer einen Newsletter zur elektronischen E-Mailwerbung verschickt, ohne dass ihm eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, macht sich strafbar und muss je nach Bundesland mit einem Bußgeld bis zu 250.000 Euro rechnen.