Datenschutz im Maklerbetrieb: Noch zu viel Stochern im Nebel

15.5.2014 – Wer einen Newsletter zur elektronischen E-Mailwerbung verschickt, ohne dass ihm eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, macht sich strafbar und muss je nach Bundesland mit einem Bußgeld bis zu 250.000 Euro rechnen.

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