Wann Leserbriefe (nicht) veröffentlicht werden

13.2.2015 – Leserzuschriften sind ein wichtiges Instrument zum Dialog mit den Leserinnen und Lesern des VersicherungsJournals. Ihre Zuschriften sind eine wesentliche Rückmeldung auf die Arbeit der Redaktion, sie werden sorgfältig geprüft. Zur Veröffentlichung von Leserbriefen sind einige Regeln zu beachten.

Das VersicherungsJournal bietet seinen Leserinnen und Lesern die Möglichkeit, persönlich zu den einzelnen Themen des Newsletter Stellung zu beziehen und ihre Meinung in Leserbriefen zu äußern. Sie tragen damit immer wieder neue Informationen an die Redaktion heran und dazu bei, die dargestellten Inhalte zu erweitern und weitere Facetten zu beleuchten.

Vorgegebenes Formular nutzen

Am einfachsten können Sie einen Leserbrief direkt in dem Werkzeugkasten unterhalb des ausgesuchten Artikels schreiben. Vor dem Absenden Ihres Leserbriefes entscheiden Sie, ob er veröffentlicht werden oder nur der Information der Redaktion dienen soll.

Leserbrief-Werkzeugkasten (Bild: Screenshot VersicherungsJournal.de)

Mit der Freigabe zum Veröffentlichen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Kommentar auf der Leserbrief-Seite unentgeltlich und bis auf Widerruf auf VersicherungsJournal.de veröffentlicht wird.

Zuschriften, die ein allgemeines Thema ansprechen oder sensible Informationen für die Redaktion enthalten und somit nicht direkt zur Veröffentlichung gedacht sind, können auch unter der Adresse redaktion@versicherungsjournal.de oder über das Kontaktformular (erreichbar über einen Link ganz oben auf der Startseite) an das VersicherungsJournal geschickt werden.

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Zum Vergrößern Bild klicken (Bild: Screenshot VersicherungsJournal.de)

Regeln, die zu beachten sind

Mit dem wachsenden Erfolg des VersicherungsJournals ist auch die Zahl der täglich zugesendeten Leserzuschriften gestiegen. Das freut den Verlag sehr. Und auch wenn die Redaktion bemüht ist, möglichst viele Zuschriften zu publizieren, führt allein die Menge der Einsendungen dazu, dass nicht jeder Brief veröffentlicht werden kann.

Zur Entscheidung darüber, ob ein Leserbrief publiziert wird, werden nachfolgende Kriterien herangezogen. Bitte beachten Sie diese bei der Erstellung Ihres Kommentars.

  • Die Redaktion veröffentlicht keine anonymen Einsendungen. Jeder Leserbrief erscheint mit dem vollständigen, korrekten Namen des Autors oder der Autorin sowie mit E-Mail-Adresse. Des Weiteren müssen Leserbriefe auch tatsächlich von dem genannten Absender verfasst worden sein.
  • Ein-Satz-Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Bitte vermeiden Sie „Bandwurmsätze“.
  • Publiziert werden Schreiben, die den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung, Grammatik, Groß- und Kleinschreibung und des schriftlichen Ausdrucks folgen. Dadurch werden Missverständnisse, die aufgrund einer unklaren Ausdrucksweise auftreten können, vermieden. Bitte denken Sie daran, dass auch Ironie oft zu Fehlinterpretationen führen kann. Eine konstruktive und sachbezogene Darstellung dagegen hilft dabei, Ihre Meinung klar verständlich zu machen.
  • Ein weiterer Grundsatz ist, dass keine Werbebotschaften veröffentlicht werden. Das VersicherungsJournal achtet auf die strikte Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten. So sollen auch Leserbriefe keine offene oder gar versteckte werbliche Botschaft zu einzelnen Unternehmen, Institutionen oder Produkten enthalten.
  • Das Gebot einer unabhängigen und sachlichen Berichterstattung gilt natürlich auch für den Bereich Leserbriefe. Zuschriften, die Polemik, Beleidigungen, Unterstellungen, Diskriminierungen oder offensichtlich unwahre Behauptungen transportieren, werden nicht veröffentlicht. Bitte achten Sie beim Verfassen eines Leserbriefes darauf – auch wenn es um eine für Sie entscheidende und emotional geführte Debatte geht – auf einen respektvollen und verbindlichen Umgangston.
  • Zu bedenken ist darüber hinaus, dass Kommentare auch gegen das Wettbewerbsrecht oder andere Gesetze verstoßen können und daher bei illegalen Äußerungen Abmahnungen drohen. Bei offensichtlichen Verstößen, zum Beispiel herabsetzenden Behauptungen über Mitbewerber des Leserbriefschreibers, sieht die Redaktion zu dessen Schutz von einer Veröffentlichung ab. Eine rechtliche Prüfung von Leserzuschriften kann der Verlag allerdings nicht leisten.
  • Es gibt Themen, die zentrale Fragen der Branche aufgreifen und die zu sehr vielen Rückmeldungen führen. Dann kommt es meist dazu, dass sich darauf beziehende Leserbriefe dieselben Argumente aufführen oder das bestätigen, was in früheren Kommentaren geäußert worden ist. Das VersicherungsJournal bittet um Verständnis dafür, dass diese Leserbriefe nicht alle veröffentlicht werden können. Stattdessen wird darauf geachtet, Zuschriften zu übernehmen, die neue, weiterführende Aspekte thematisieren. Die Relevanz Ihres Kommentars können Sie selbst dadurch erhöhen, dass Sie sich auf das Thema des Artikels konzentrieren und allgemeine Ausführungen vermeiden.

Redaktionelle Prüfung

Die Redaktion prüft jeden eingeschickten Leserbrief darauf hin, ob dieser den zuvor beschriebenen Richtlinien zuwiderläuft. Wird ein Brief veröffentlicht, behält sie sich vor, diesen zu kürzen oder im geringen Maß zu modifizieren. Dies dient ausschließlich dazu, die oben genannten Regeln umzusetzen, und folgt den journalistischen Grundsätzen unserer Arbeit.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Die Seite VersicherungsJournal.de wird regelmäßig von Suchmaschinen abgegriffen. Dadurch können Leserbriefe auch auf deren Ergebnisseiten gelistet und auf anderen, vom VersicherungsJournal unabhängigen Webseiten recherchiert werden.

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