Jugendlicher Leichtsinn zählt bei Unfall auf dem Hüpfkissen

Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay CC0

8.10.2020 (€) - Bei einem Seminar für Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahrs hatte sich eine der Teilnehmerinnen schwer verletzt. Der Gerichte waren sich uneins, ob der Vorfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. So ging die Sache bis vor das Bundessozialgericht.


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