Kein Arbeitsunfall bei betrieblichem Skiausflug?

Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay, CC0

26.6.2019 (€) - Ein Mann war während eines von seinem Betrieb organisierten Ausflugs auf der Skipiste gestürzt und hatte dabei erhebliche Schulter- und Knie-Verletzungen erlitten. Weil die zuständige Berufsgenossenschaft für die Folgen nicht aufkommen wollte, landete der Fall vor dem Karlsruher Sozialgericht.


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