Streit um Sozialversicherungs-Pflicht im Ehrenamt

Versicherungen & Finanzen

18.8.2017 (€) - Die Rentenversicherung war der Ansicht, dass ein ehrenamtlicher Kreishandwerksmeister wegen einer Aufwandsentschädigung von mehreren tausend Euro pro Jahr Sozialversicherungs-pflichtig sei. Die Handwerkerschaft zog daraufhin vor Gericht. Der Fall ging bis zum Bundessozialgericht.


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