Trotz Erblindungsgefahr: Keine Kostenzusage für Augenkranke

Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay CC0

6.9.2019 (€) - Bei Therapien, deren Nutzen noch nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt ist, stellen sich Krankenkassen in der Regel quer. Zumal, wenn sie die Krankheit als nicht lebensbedrohlich werten. Es gibt aber Fälle, in denen die Versicherer dennoch leisten müssen.


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