29.6.2020 (€) - Eine Mutter hatte vor der Geburt ihrer Tochter Provisionen erhalten, welche ihr Arbeitgeber als „sonstige Bezüge“ ausgewiesen hatte. Als sie sich an die Elterngeldstelle wandte, wurden diese Beträge nicht bei der Berechnung berücksichtigt. Der Fall ging vor das Bundessozialgericht.
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