Württembergische kümmert sich um Teilzeitkräfte

Versicherungen & Finanzen
Bild: Doris Köhler

16.7.2019 (€) - Der Versicherer wartet bei der überarbeiteten Auflage seines Berufsunfähigkeits-Tarifs mit einigen neuen Klauseln auf, darunter eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit. Ebenfalls neu dabei ist eine Regelung für Teilzeit, schreibt der Biometrie-Experte Philip Wenzel.


Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, nutzen Sie bitte die Desktop-Version und loggen sich dort ein.
Diese Mobil-Version hat noch keine Login-Funktion.
Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt in der Desktop-Version registrieren.