So wird man fit für die IHK-Sachkundeprüfung
28.5.2014 – Seit Inkrafttreten der Verordnung über die Versicherungs-Vermittlung und -beratung gelten feste Bestimmungen für denjenigen, der Versicherungen vermitteln will. Dazu gehört der Nachweis, über die notwendige Sachkunde zu verfügen. Ein neues Dossier informiert über die Anforderungen des Erlaubnisverfahrens und Angebote, mit denen Kandidaten sich auf die Prüfung vorbereiten können.
Vor sieben Jahren trat die deutsche Verordnung über die Versicherungs-Vermittlung und -beratung (VersVermV) in Kraft. War es zuvor möglich, auch mit nicht ausgewiesener Qualifikation als Versicherungsvermittler tätig zu sein, so machte das neue Recht klare Vorgaben zur Ausübung des Berufes (VersicherungsJournal 26.4.2007, 11.5.2007).
Registrierung als Vermittler
Die Vermittlung wie auch die Beratung in Zusammenhang mit Versicherungsfragen wurden damit zu einem erlaubnispflichtigen Gewerbe nach § 34d GewO beziehungsweise § 34e GewO. Für Vertrieb und Beratung zugelassene Personen werden im Versicherungsvermittler-Register erfasst.
Nach Start des Erlaubnisverfahrens haben sich im ersten Jahr 2007 177.511 Personen registrieren lassen. Zum 31. März 2014 waren laut Statistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e.V. (DIHK) 244.317 Personen im Register eingetragen. Darunter befinden sich 163.391 gebundene Vertreter, 30.874 Versicherungsvertreter mit Erlaubnis und 46.628 Makler (VersicherungsJournal 3.4.2014).
Bei der Einführung der neuen Richtlinie war das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) noch von 400.000 betroffenen Vermittlern ausgegangen.
230 Unterrichtseinheiten
Für Vertriebseinsteiger, die kein Studium beendet haben, über keine branchennahe Ausbildung und gegebenenfalls Berufserfahrung verfügen oder nicht als Angestellte arbeiten, ist die Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Pflicht. Sie sieht einen schriftlichen und mündlichen Teil vor.
Die Lernziele, die mit der Qualifikation verbunden sind, wurden in einem Rahmenlehrplan zusammengeführt, der 230 Unterrichtseinheiten umfasst. Absolventen, die die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt, den Titel „Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK“ zu tragen.
Keinen Sachkundenachweis benötigen gebundene Versicherungsvermittler, die für ein Versicherungs-Unternehmen tätig sind, das für sie die volle Haftung für diese Tätigkeit übernimmt (§ 34d Absatz 4 GewO).
Hohe Durchfallquote
Die Prüfung ist durchaus anspruchsvoll: Nach Angaben des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. nahmen im Jahr 2013 5.558 Personen an der Sachkundeprüfung teil. Bestanden haben laut DIHK 74,14 Prozent und damit etwas weniger als drei Viertel der Teilnehmer. 2012 lag die Erfolgsquote bei 73,1 Prozent, das Durchschnittsalter der Teilnehmer betrug im selben Jahr 33 Jahre, 2.325 waren weiblich.
Die Mehrheit der Prüflinge scheitert am schriftlichen Teil, Ursache sind oft Lücken beim fachkundlichen Wissen. Nach Erfahrung des DIHK schneiden diejenigen Kandidaten, die in ihrer Prüfungsvorbereitung von einem Versicherungs-Unternehmen unterstützt worden sind, bei den Abschlüssen besser ab.
Dossier mit Marktübersicht
Ein jetzt im VersicherungsJournal Verlag erschienenes Dossier verschafft einen Überblick darüber, wie sich angehende Versicherungsfachleute für die Sachkundeprüfung fit machen können.
Die Publikation fasst die aktuellen Anforderungen, die mit der Erlaubnisprüfung verbunden sind, zusammen, berichtet über die Inhalte des Lehrplans sowie Alternativen zur IHK-Prüfung.
Des Weiteren führt das Dossier auf, was neben dem Sachkundenachweis nach § 34d GewO vorliegen muss, um als Versicherungsvermittler arbeiten zu dürfen.
In einer Übersicht werden die unterschiedlichen Angebote, sich auf die Prüfung vorzubereiten, aufgezeigt. Zudem werden die Bildungsanbieter vorgestellt, die in Online- oder Präsenzseminaren für den Abschluss vor der IHK trainieren.
Kostenlos für Premium-Abonnenten
Das Dossier „Gut vorbereitet zur IHK-Sachkundeprüfung“ von Barbara Kriesten umfasst 14 Seiten und ist im PDF-Format ab sofort im VersicherungsJournal über das Menü Dossiers abrufbar.
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