Kirchensteuer ist nicht immer abzugsfähig

Büro & Organisation
Bild: Pixabay CC0

17.9.2021 (€) - Die steuerliche Abgabe kann eigentlich als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dass es auch Ausnahmen von dieser Regel gibt, belegt ein Urteil des Finanzgerichts Münster. Geklagt hatte der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.

Premium-Inhalt

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnement des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.