Covid 19 – wenn ein Arbeitgeber überreagiert

Karriere & Mitarbeiter
Bild: CDC, CC0

11.8.2022 (€) - Darf ein Unternehmen einen Beschäftigten, der eine Reise in ein Corona-Risikogebiet unternommen hat, vorübergehend grundsätzlich den Zutritt zum Betrieb verweigern und ihm keinen Lohn zahlen? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.


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