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Inflationsausgleich: Was Versicherungs-Beschäftigte in Elternzeit erhalten

8.3.2023 – Eine Vereinbarung für diese Gruppe der Angestellten blieb bei den Tarifverhandlungen Anfang Dezember aus. Zum 1. März legten die Verhandlungspartner eine Regelung auf den Tisch, die zwei Zahlungen in Höhe von 400 Euro vorsieht.

Unternehmen können ihren Mitarbeitern seit dem 26. Oktober 2022 freiwillig bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zukommen lassen. Diese sogenannte Inflations-Ausgleichsprämie hat die Bundesregierung angestoßen, um Erwerbstätige finanziell zu unterstützen.

Die Zahlung der freiwilligen Zulage beschäftigt auch die Versicherungsbranche. Anfang Dezember verhandelten Vertreter des Arbeitgeberverbands der Versicherungs-Unternehmen in Deutschland e.V. (AGV) und der Vereinten Dienstleistungs-Gewerkschaft (Verdi) den geltenden Tarifvertrag sowie den Zuschlag, um die Teuerungsrate abzumildern (VersicherungsJournal 5.12.2022).

Das Ergebnis: Die Höhe des Ausgleichs beträgt 2.000 Euro für alle Beschäftigten. Die Angestellten im Außendienst profitieren erstmals von Einmalzahlungen ihres Arbeitgebers.

Verdi: Angestellte in Elternzeit benachteiligt

Außen vor blieb bei den Verhandlungen im Dezember eine Gruppe von Beschäftigten. „Die Gewerkschaft Verdi erklärte zu dem Abschluss der Tarifvereinbarung nur unter der Bedingung ihr Einverständnis, dass im Nachgang zur Verhandlung noch eine privilegierende Sonderregelung für Angestellte in Elternzeit getroffen wird“, erläutert der AGV auf seiner Webseite.

Hintergrund sei die mit der Tarifvereinbarung getroffene Stichtagsregelung, welche dazu führt, dass Angestellte, die unmittelbar vor dem Auszahlungsmonat in Elternzeit gehen, aus Sicht der Gewerkschaft vermeintlich „benachteiligt“ würden.

Zum 1. März einigten sich die Tarifpartner jetzt auf eine spezielle Vereinbarung (PDF, 24 KB) für diese Mitarbeitenden.

Zahlung von zwei Mal 400 Euro

Beschäftigte in Elternzeit erhalten abweichend von der allgemeinen Regelung und unabhängig vom Umfang ihrer individuellen Arbeitszeit zum maßgeblichen Stichtag (Auszahlungsmonat) eine Inflations-Ausgleichsprämie in Höhe von mindestens 800 Euro (zwei Mal 400 Euro).

„400 Euro davon sind bis spätestens 31. März 2023 und die anderen 400 Euro bis 31. März 2024 auszuzahlen“, teilt der AGV mit.

Dies bedeute, dass Angestellte in Elternzeit eine Prämie in Höhe von 40 Prozent des „vollen“ Zuschlags erhielten. Das gelte auch dann, wenn sie entweder während der Elternzeit gar nicht arbeiteten oder aber zu einem Arbeitszeitquotienten, welcher unterhalb von 40 Prozent der Normalarbeitszeit liege, unterstreicht der AGV.

Mit der Deutsche Bankangestellten-Verband e.V. (DBV) – Gewerkschaft der Finanzdienstleister schloss der Arbeitgeberverband eine gleichlautende Tarifvereinbarung.

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