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Leserbrief

Bafin ist für kollektiven Verbraucherschutz zuständig

10.5.2023 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) ist eigentlich für individuelle Beschwerden nicht zuständig. „Daher können Sie Ihr Anliegen an die BaFin richten, wenn Sie glauben, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat und Sie sich als Kunde darüber beschweren möchten.” (Quelle: www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/). Die Bafin ist für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig; Einzelfälle gehen daher nur in die Statistik ein.

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Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Es fehlt an Transparenz hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich berechtigten Beschwerden”.

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